In meiner Jugend war der Tennisclub mehr als ein Ort zum Trainieren. Man traf sich dort, probierte Schläge aus, die kein Trainer gezeigt hatte, und nahm danach im Clubhaus ein Getränk, das so wenig kostete, dass das Taschengeld reichte. An manchen Samstagen saßen wir als Gruppe Jugendlicher im Clubhaus und schauten Boris Becker beim Tennis zu. Organisiert hatte das niemand, und einen Betreuer gab es auch nicht. Der Club war da, und wir durften dort sein.
Verklären will ich diese Erinnerung nicht. Ich war damals auch das, was man heute einen Computer-Nerd nennen würde, und habe mit ein, zwei Freunden viele Stunden vor dem Commodore 64 verbracht. Das war Bildschirmzeit, und zwar reichlich. Trotzdem fühlt sie sich im Rückblick anders an als das, was Jugendliche heute mit dem Smartphone erleben. Der Computer stand auf dem Schreibtisch, im Mittelpunkt aber stand der Freundeskreis. Das Gerät war das Mittel, das uns zusammenbrachte.
An diese beiden Bilder musste ich denken, als das Bundeskabinett am 14. Oktober 2026 Eckpunkte für ein Social-Media-Verbot für Kinder beschlossen hat. Ich halte diesen Schritt für richtig. Zugleich habe ich den Eindruck, dass die Debatte nur eine Hälfte des Problems in den Blick nimmt.
Ein richtiger Schritt, zu punktuell gedacht
Die Eckpunkte von Familienministerin Karin Prien sehen vor, dass Kinder unter 13 Jahren soziale Netzwerke grundsätzlich nicht mehr nutzen dürfen, mit Ausnahmen für nachweislich kindgerechte Angebote. Für 13- bis 17-Jährige sind abgestufte Einschränkungen geplant, dazu ein Verbot suchtfördernder Funktionen. Ein Gesetz ist das noch nicht, die Regelung soll als nationale Übergangslösung gelten, bis die EU mit ihrem Kids Act nachzieht (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend [BMBFSFJ], 2026; Krempl, 2026). Australien ist schon weiter: Dort gilt seit Dezember 2025 eine Altersgrenze von 16 Jahren für Plattformen wie Instagram, TikTok und Snapchat. Kurz nach dem Start berichteten Medien, dass Jugendliche das Verbot mit VPN-Verbindungen umgehen (Associated Press, 2025).
Diese Ausweichbewegung überrascht mich wenig. Aus der Komplexitätsperspektive ist Social Media für Jugendliche weit mehr als ein Produkt, das man vom Markt nehmen kann. Es erfüllt Funktionen. Man trifft dort Freunde und erfährt, was die anderen tun. Vor allem gehört man dazu. Diese Bedürfnisse verschwinden nicht, wenn der Zugang gesperrt wird. Sie suchen sich einen anderen Weg.
In der Organisationsberatung kennen wir dieses Muster gut. Wer in einem Unternehmen eine eingespielte Praxis abschafft, ohne zu verstehen, wofür sie gut war, erlebt meist, dass sie in anderer Form zurückkehrt, oft weniger sichtbar und schwerer zu steuern. Ein Verbot greift an einer Stelle in ein System ein. Die Frage, wo die Funktionen danach landen, beantwortet es nicht.
Für die Jugend lautet diese Frage ganz praktisch: Wo sollen Jugendliche finden, was sie bisher auf Instagram und TikTok gesucht haben?
Was die dritten Orte einmal waren
Der Soziologe Ray Oldenburg hat 1989 den Begriff der Third Places geprägt. Gemeint sind Orte jenseits des Zuhauses (erster Ort) und des Arbeitsplatzes (zweiter Ort), an denen Menschen sich regelmäßig, freiwillig und ohne festen Zweck treffen, bei ihm etwa das Café, die Kneipe oder der Friseur (Oldenburg, 1989). Solche Orte sind leicht zugänglich, sie gleichen Statusunterschiede aus, und niemand ist verpflichtet, dort zu sein.
Für Jugendliche lässt sich das Modell gut übertragen. Der erste Ort ist das Elternhaus, der zweite die Schule. Der dritte Ort war für meine Generation eine ganze Landschaft: das Jugendhaus, das Freibad, der Bolzplatz, der Spielplatz am Abend, an dem man als 15-Jähriger auf der Schaukel saß, die Straße vor dem Haus und eben das Clubhaus. Diese Orte kosteten wenig oder nichts. Man musste dort nichts leisten, und kein Erwachsener stand daneben, der ein Lernziel verfolgte.
Der Sozialpsychologe Jonathan Haidt beschreibt in “The Anxious Generation” eine Schieflage, die genau hier ansetzt. Seit den 1990er-Jahren werden Kinder in der realen Welt immer stärker behütet, während sie in der digitalen Welt weitgehend ohne Schutz unterwegs sind (Haidt, 2024). Überbehütung offline und Unterbehütung online verstärken sich gegenseitig. Haidt fordert deshalb neben einer Altersgrenze für soziale Medien ausdrücklich mehr unbeaufsichtigtes Spiel und mehr Selbstständigkeit für Kinder. Dieser zweite Teil seiner Forderungen kommt in der deutschen Debatte bisher kaum vor.
Wo diese Orte geblieben sind
Wie stark die dritten Orte für Jugendliche geschrumpft sind, lässt sich nur in Ausschnitten belegen, weil eine bundesweite Statistik fehlt. Die Ausschnitte zeigen allerdings in dieselbe Richtung. Nach einer Zusammenstellung des BDKJ sank die Zahl der Jugendbildungsstätten zwischen 1990 und 2016 von 562 auf 221, die Zahl der Jugendräume hat sich mehr als halbiert (BDKJ, o. J.). Eine Auswertung der Deutsche Telekom Stiftung beschreibt die Zahl der Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit als abnehmend und zählt für 2014 rund 19 Prozent weniger Beschäftigte als 2010 (Deutsche Telekom Stiftung, o. J.). Bei den Schwimmbädern spricht die DLRG von rund 80 Schließungen pro Jahr. Das Institut der deutschen Wirtschaft hält diese Zahl für zu hoch gegriffen, bestätigt aber den Rückgang (Institut der deutschen Wirtschaft, 2023).
Auch der Bewegungsradius ist kleiner geworden. In Deutschland durften 1990 noch 91 Prozent der Grundschulkinder allein von der Schule nach Hause gehen, 2010 waren es 76 Prozent. In England sank der Wert im selben Zeitraum von 35 auf 25 Prozent, 1971 hatte er dort noch bei 86 Prozent gelegen (Shaw et al., 2013, 2015). In einem Vergleich von 16 Ländern landete Deutschland auf Platz zwei hinter Finnland. Auch hier schränken Eltern die Freiheit ihrer Kinder aber deutlich ein, vor allem aus Angst vor dem Straßenverkehr (Shaw et al., 2015). Deutschland steht also vergleichsweise gut da, wenn auch mit sinkender Tendenz.
Ein Detail aus dem Umweltrecht zeigt, wie wir über Jugendliche denken. Seit 2011 gilt Lärm, den Kinder auf Spielplätzen, in Kitas und auf Ballspielplätzen verursachen, nach § 22 Abs. 1a Bundes-Immissionsschutzgesetz im Regelfall nicht als schädliche Umwelteinwirkung. Bolz- und Skateplätze für Jugendliche sind laut Gesetzesbegründung von dieser Privilegierung ausgenommen. Die Rechtsprechung orientiert sich bei der Abgrenzung an Kindern bis 14 Jahren (VG Ansbach, 2023). Mit 14 hört das Spielen rechtlich gesehen auf, ab dann gilt es als Lärm.
Daneben stehen Befunde zur Einsamkeit. In einer Befragung der Bertelsmann Stiftung gaben 2024 rund 46 Prozent der 16- bis 30-Jährigen an, sich moderat oder stark einsam zu fühlen (Bertelsmann Stiftung, 2024). Einen einfachen Kausalzusammenhang zwischen geschlossenen Jugendhäusern und Einsamkeit würde ich daraus nicht ableiten. Ins Bild passt der Befund trotzdem.
Früher war nicht alles besser
An dieser Stelle liegt der nostalgische Kurzschluss nahe, und ich will ihn ausdrücklich vermeiden. Tennisclubs standen damals längst nicht allen offen. Wer sich den Beitrag nicht leisten konnte oder aus der falschen Straße kam, blieb draußen. Jugendhäuser hatten mancherorts einen Ruf, der Eltern zögern ließ, und die Partys im Garten endeten nicht immer harmlos. Langeweile gab es reichlich.
Hinzu kommt, dass die Welt sich weitergedreht hat. Viele Orte, die wir als Jugendliche vorfanden, gibt es so nicht mehr, und Social Media hat einen Teil ihrer Aufgaben übernommen. Ursache und Folge sind dabei schwer zu trennen. Jugendliche sind ins Netz gegangen, weil es dort attraktiv war. Sie sind vermutlich auch deshalb dort geblieben, weil es draußen immer weniger Orte gab, an denen sie willkommen waren.
Daraus folgt für mich, dass es nicht darum gehen kann, die Welt der Achtzigerjahre nachzubauen. Es geht um die Funktionen dieser Orte: Treffpunkte ohne festen Zweck, die wenig kosten und an denen Jugendliche Vertrauen erfahren statt Aufsicht. Wie solche Orte heute aussehen, sollten wir übrigens auch die Jugendlichen selbst fragen.
Wer Orte geben kann
Vereine sind für mich die naheliegendsten Ortgeber. Der Tennisclub, der Golfclub, der Fußball- oder Handballverein verfügen über Plätze, Hallen und Clubhäuser. Allzu oft wird der Sportplatz nach dem Training abgeschlossen, und wer sich am Samstagnachmittag zum Kicken treffen will, steht vor dem Zaun. Die Vereine haben dafür nachvollziehbare Gründe. Laut dem Sportentwicklungsbericht 2025 ist die Gewinnung ehrenamtlicher Funktionsträger ihr mit Abstand größtes existenzielles Problem, 17,5 Prozent der Vereine sehen sich dadurch bedroht (Bayerischer Landtag, 2025). Zugleich sinkt seit 2019 der Anteil junger Ehrenamtlicher, und Jugendliche haben weniger Möglichkeiten mitzuwirken (Breuer et al., 2025). Ich vermute, dass beides zusammenhängt. Ein Verein, der Jugendlichen einen Raum und vielleicht sogar einen Schlüssel anvertraut, lernt sie kennen, lange bevor er sie für ein Amt fragen muss.
Bei den Eltern beginnt es im eigenen Haus. Zu meiner Jugend gehörte, dass Freunde selbstverständlich mit nach Hause kommen durften, auch in einer größeren Runde, zum Grillen im Garten, ohne dass daraus gleich ein Trinkgelage wurde. Das setzt Eltern voraus, die anwesend sind, ohne zu kontrollieren, und die etwas Lärm und ein paar Krümel auf der Terrasse aushalten.
Unternehmen spielen in dieser Debatte bisher kaum eine Rolle, obwohl sie über Räume verfügen, die abends und am Wochenende leer stehen: Betriebssportanlagen, Kantinen, Ausbildungswerkstätten. Viele sponsern ohnehin den örtlichen Verein. Ein Unternehmen als Ortgeber zu denken, geht einen Schritt weiter als das Trikotsponsoring.
Am deutlichsten wird die Verantwortung bei den Top-Führungskräften selbst, weil sie oft mehrere Rollen zugleich innehaben. Man denke an eine Geschäftsführerin, die Mutter von zwei Teenagern ist und im Vorstand ihres Hockeyclubs sitzt. Im Unternehmen entscheidet sie über Budgets und Räume. Im Verein stimmt sie darüber ab, ob das Clubhaus am Samstag für die Jugend offen bleibt. Zu Hause entscheidet sie, ob die Clique ihres Sohnes im Garten grillen darf. In allen drei Rollen trifft sie dieselbe Grundentscheidung zwischen Kontrolle und Vertrauen.
Die Einwände sind dabei real und verdienen eine ehrliche Antwort. Meist steht die Haftung am Anfang: Wer ist verantwortlich, wenn sich auf dem offenen Platz jemand verletzt? Dann folgen die Aufsichtspflicht im Clubhaus, der Jugendschutz beim Ausschank von Getränken und der Ärger mit den Nachbarn, wenn es abends laut wird. Diese Fragen lassen sich nicht wegwischen. Sie werden aber oft so gestellt, dass am Ende nur das Schloss am Tor als verantwortliche Lösung übrig bleibt. Das Risiko des geschlossenen Platzes taucht in keiner Haftungsrechnung auf.
Verbot und Ort gehören zusammen
Ich unterstütze das Social-Media-Verbot für Kinder. Für sich genommen bleibt es aber eine Intervention an einer einzigen Stelle eines komplexen Systems. Wer Jugendlichen einen Raum nimmt, übernimmt Verantwortung dafür, dass es andere Räume gibt. Diese Verantwortung liegt nicht nur bei der Politik. Sie liegt bei Vereinen, Eltern und Unternehmen, und damit bei vielen, die diesen Text lesen.
Haltung zeigt sich hier in kleinen Entscheidungen, etwa ob der Sportplatz nach dem Training offen bleibt oder ob die Freunde der Kinder zu Hause willkommen sind. Dazu gehört auch, eine Gruppe Jugendlicher auf dem Spielplatz nicht gleich als Gang zu sehen. Wenn genug Erwachsene so entscheiden, haben Jugendliche eine Antwort auf die Frage, wohin sie gehen sollen, wenn das Handy weg ist.
Der Tennisclub meiner Jugend hat uns nie ein Programm angeboten. Er hat uns einfach hereingelassen.
Referenzen
Associated Press. (2025, Dezember). Australia bans social media for kids under 16, leading the way in new global restrictions. ABC News 4. https://abcnews4.com/news/nation-world/australia-bans-social-media-for-kids-under-16-leading-the-way-in-new-global-restrictions
BDKJ Dekanat Tuttlingen-Spaichingen. (o. J.). Agenda Politik [Positionspapier]. https://tuttlingen-spaichingen.bdkj.info/fileadmin/baukasten/REF_rottweil_oberndorf/Agenda-Politik.pdf
Bertelsmann Stiftung. (2024). Jung und einsam. https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-projekte/junge-menschen-und-gesellschaft/projektnachrichten/jung-und-einsam
Bayerischer Landtag. (2025, 21. Juli). Sportentwicklungsbericht: Sportvereine durch fehlende Ehrenamtliche in der Existenz bedroht (Schriftliche Anfrage, Drucksache 19/7092). https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/19_0007092.pdf
Breuer, C., Breuer, T., & Feiler, S. (2025). Ehrenamtsmanagement erfolgreich gestalten [Factsheet zum Sportentwicklungsbericht]. Deutsche Sporthochschule Köln. https://cdn.dosb.de/user_upload/Sportentwicklung/Sportentwicklungsbericht/2026/Factsheet_SEB_Ehrenamtsmanagement.pdf
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (2026, 14. Oktober). Bundesregierung beschließt Eckpunkte für Kinder- und Jugendmedienschutz [Pressemitteilung]. https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/bundesregierung-beschliesst-eckpunkte-fuer-kinder-und-jugendmedienschutz-295778
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), § 22 Abs. 1a. https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/__22.html
Deutsche Telekom Stiftung. (o. J.). Zahlen zur Kinder- und Jugendarbeit. https://www.telekom-stiftung.de/sites/default/files/zahlen_kinder-_und_jugendarbeit.pdf
Haidt, J. (2024). The anxious generation: How the great rewiring of childhood is causing an epidemic of mental illness. Penguin Press.
Institut der deutschen Wirtschaft. (2023). Schwimmbäder: Infrastruktur (IW-Kurzbericht). https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2023/IW-Kurzbericht_2023-Schwimmb%C3%A4der-Infrastruktur.pdf
Krempl, S. (2026, 14. Oktober). Social-Media-Verbot für Jugendliche: Regierung beschließt Regulierungseckpunkte. heise online. https://www.heise.de/news/Social-Media-Verbot-fuer-Jugendliche-Regierung-beschliesst-Regulierungseckpunkte-11488649.html
Oldenburg, R. (1989). The great good place: Cafés, coffee shops, community centers, beauty parlors, general stores, bars, hangouts, and how they get you through the day. Paragon House.
Shaw, B., Fagan-Watson, B., Frauendienst, B., Redecker, A., Jones, T., & Hillman, M. (2013). Children’s independent mobility: A comparative study in England and Germany (1971−2010). Policy Studies Institute. https://westminsterresearch.westminster.ac.uk/item/8z178/children-s-independentmobility-a-comparative-study-in-england-and-germany-1971-2010
Shaw, B., Bicket, M., Elliott, B., Fagan-Watson, B., Mocca, E., & Hillman, M. (2015). Children’s independent mobility: An international comparison and recommendations for action. Policy Studies Institute. https://www.nuffieldfoundation.org/sites/default/files/files/7350_PSI_Report_CIM_final.pdf
VG Ansbach. (2023, 6. Juli). Beschluss AN 9 S 23.1215. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2023-N-17457

Hinterlasse einen Kommentar